17.04.2024, 00:00 Uhr

Hochbahnwanderweg: Asphaltierung im Eilverfahren?

Fragwürdige Planungen für Weg zwischen Ohlstedt und Volksdorf

Vor wenigen Wochen sorgte eine Mitteilung des Bezirksamts für große Verwunderung vor Ort: Der rund 4,5 Kilometer lange Hochbahnwanderweg zwischen Volksdorf und Ohlstedt solle auf voller Länge asphaltiert werden, so die Planungen der Stadt. Ziel sei es, hiermit vor allem den Radverkehr zu fördern. Der Vorlage zufolge war die Umsetzung der Maßnahme bereits für die Sommerferien 2024 vorgesehen. Es wurde mit Kosten von 3,6 Millionen Euro gerechnet.

Im zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung zeigten sich alle Fraktionen sehr irritiert darüber, dass eine solche Maßnahme im Eilverfahren durchgewunken werden soll, obwohl sie gar nicht im Arbeitsprogramm des Amtes stand. Daher hat die Bezirkspolitik diese Planung für den Hochbahnwanderweg zunächst gestoppt.

Bereits die angekündigten Kosten von 3,6 Millionen Euro sind mehr als fragwürdig und überhaupt nicht verhältnismäßig. Andere Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs verursachen einen deutlich geringeren Aufwand und warten schon lange auf die Umsetzung. Zudem ist fraglich, ob eine Asphaltierung hier nicht gerade zu zusätzlichen Konflikten zwischen Spaziergängern und Radfahrern führt. Nicht zuletzt ist dies ein massiver Eingriff in Natur und Landschaft. Es ist ja aus guten Gründen nicht der Normalfall, dass Wege durch Wälder und Grünanlagen asphaltiert werden.

Die Planungen für den Hochbahnwanderweg sollten durch das sogenannte „Bündnis für den Fuß- und Radverkehr“ finanziert werden. Ein solcher Titel klingt erst mal gut, darf aber nicht dazu führen, dass die örtliche Ebene gar nicht mehr in die Entscheidungen eingebunden wird. Man bekommt den Eindruck, dass es hier insbesondere darum geht, für die nächste Jahresstatistik des Senators um jeden Preis viele Kilometer „neue Radwege“ zu schaffen. Das ist zu wenig. Gerade angesichts der aktuellen Probleme für Radfahrer rund um die Schulen in Volksdorf besteht an vielen Stellen größerer Handlungsbedarf.